Cannabis in Schleswig-Holstein

Der rechtliche Rahmen für Cannabis ist in Schleswig-Holstein einheitlich geregelt. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt den privaten Eigenanbau sowie den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen.

Eine Abgabe erfolgt dabei ausschließlich an Vereinsmitglieder und nur im Rahmen des gemeinschaftlichen Eigenanbaus. Ein Verkauf findet nicht statt.

Was ist der Unterschied zwischen Kauf, Abgabe und Weitergabe von Cannabis? +

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) unterscheidet klar zwischen Kauf, Abgabe und Weitergabe von Cannabis.

Ein Kauf von Cannabis im Sinne eines Handels findet in Anbauvereinigungen nicht statt. Anbauvereinigungen sind keine Verkaufsstellen und betreiben keinen gewerblichen Vertrieb.

Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder einer Anbauvereinigung im Rahmen des gemeinschaftlichen Eigenanbaus. Sie dient dem Eigenbedarf der Mitglieder und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des KCanG.

Die Weitergabe von Cannabis an Dritte ist unzulässig. Mitglieder dürfen erhaltenes Cannabis weder verkaufen noch an andere Personen abgeben.

FAQ – häufige Fragen

Kann man im Cannabis Social Club (CSC) Cannabis kaufen?+

Nein. In einem Cannabis Social Club findet kein Verkauf statt. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder im Rahmen des gemeinschaftlichen Eigenanbaus und gemäß KCanG. Ein „Kauf“ im klassischen Sinne ist nicht möglich.

Was ist ein Cannabis Social Club (CSC) bzw. eine Anbauvereinigung?+

„Cannabis Social Club“ ist ein gängiger Begriff. Rechtlich handelt es sich um eine Anbauvereinigung: Mitglieder bauen Cannabis gemeinschaftlich an. Organisation, Dokumentation und Abgabe erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben.

Wie funktioniert die Abgabe im High Nord Club Rendsburg?+

Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Mitglieder. Sie ist seit Ende November gestartet. Aktuell sind mehrere Sorten verfügbar. Detaillierte Informationen zu Verfügbarkeit, Sorten und Abläufen erhalten Mitglieder nach Anmeldung in der Cannanas App.

Darf man Cannabis nach dem KCanG einfach frei kaufen?+

Nein. Das KCanG regelt u. a. privaten Eigenanbau sowie gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen. Ein allgemeiner freier Verkauf ist nicht vorgesehen.

Gilt der rechtliche Rahmen auch regional?+

Ja. Die gesetzlichen Vorgaben gelten bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein. Anbauvereinigungen arbeiten mit Mitgliedschaft und gemeinschaftlichem Eigenanbau nach den Regelungen des Konsumcannabisgesetzes.

Welche Regeln gelten im CSC?+

Wesentlich sind: kein Konsum am Standort, keine Weitergabe an Dritte, sichere Aufbewahrung sowie Jugendschutz. Die Abgabe dient ausschließlich dem Eigenbedarf und erfolgt nur an Mitglieder.

Wie läuft die Anmeldung und wo bekomme ich mehr Informationen?+

Die Anmeldung erfolgt online über das Cannanas-Portal. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Mitglieder interne Informationen in der Cannanas App (z. B. zu Abläufen, Verfügbarkeit und Terminen).